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Sie müssen eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung im Raum Kreis Minden-Lübbecke, Bückeburg, Stadthagen abwickeln?
Als erfahrener und zuverlässiger Anbieter für Haushaltsauflösungen / Entrümpelungen sind wir Ihr Partner, für diese oftmals schwierige und zeitraubende Aufgabe.
Wir verstehen, dass eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung für niemanden ein leichter Schritt ist. Oftmals geht eine belastende oder persönliche Geschichte voran. Wir gehen immer mit der entsprechenden Einfühlsamkeit vor, garantieren hohe Diskretion und erfüllen alle Aufgaben termingerecht.
Auch die aufwendigsten Aufträge werden von uns für Sie zuverlässig und kostengünstig abgewickelt.
Wir machen das gern.
Unsere Highlights - Worauf Sie sich verlassen können:
Zuverlässig
Die Übergabe erfolgt wie vereinbart termingerecht am Ende der beauftragten Arbeit sauber bzw. "besenrein".
Vertrauensvoll
Wir nehmen von Ihnen keine Anzahlung vorab. Erst nach der Übergabe erhalten Sie die entsprechende Rechnung.
Professionell
Wir gehen würdevoll mit den Hinterlassenschaften um. Diese werden umweltgerecht entsorgt oder gespendet.
Empfehlenswert
Wir entrümpeln professionell Wohnungen, Häuser, Garagen oder Gewerbeeinheiten. Empfehlen Sie uns gern weiter.
Wie wir arbeiten:
Durch unsere strukturierte Arbeitsweise können wir auch die aufwendigsten Aufträge zuverlässig & kostengünstig abwickeln.
1. Telefonat & Terminplanung
Im ersten Schritt teilen Sie uns mit, was sie benötigen.
2. Besichtigung
Wir nehmen die Situation in Augenschein und besprechen den Rahmen des Auftrags. Was passiert mit den Inhalten? Gibt es Besonderheiten? Schlüsselübergabe, etc...
3. Angebot
Nach der Besichtigung und Besprechung aller Wünsche und Besonderheiten, erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
4. Ausführung der beauftragten Arbeiten
Zum vereinbarten Zeitpunkt setzten wir Ihren Auftrag um.
5. Übergabe
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt die persönliche Übergabe.
6. Rechnung & Zahlung
Nach erfolgreicher Übergabe erhalten Sie die Rechnung von uns.

Antworten auf die häufigsten Fragen.
Gerne stellen wir Ihnen eine Checkliste zu Ihrer Haushaltsauflösung oder Entrümpelung im Todesfalle eines Angehörigen zur Verfügung. Grade in einer solchen, emotional belastenden Situation verliert man schon einmal den Überblick. Denken Sie unbedingt daran:
- Krankenversicherung kündigen
- Rentenkasse, Jobcenter, Versorgungsamt oder Arbeitgeber informieren und Kündigung einreichen
- Miete, GEZ, Handyvertrag, Versicherungen, Festnetzanschluss, Abonnements und laufende Kosten kündigen
- Auto bei der Zulassungsstelle abmelden
- Annonce mit Danksagung schalten
- Freunde und Geschäftspartner kontaktieren und informieren
- Rentenfortzahlung beantragen
- Finanzamt benachrichtigen
- Falls möglich mit dem Testament einen Antrag für die Erbscheine stellen
- Auflösung des Haushalts bzw. Räumung der Wohnung durch Profis durchführen lassen
- Einen Nachsendeantrag für die Post des Verstorbenen stellen
Diese Checkliste können Sie auch bei uns als pdf runterladen.
Das Leben geht leider Wege, die niemand gerne kommen sieht oder mit einplanen möchte. Somit sind auch die Gründe für eine Haushaltsauflösung sehr unterschiedlich.
Klar ist nur, dass am Ende eine Immobilie geräumt sein muss. Sei es um sie zu verkaufen, zu vermieten oder den eigentlichen Besitzern wieder zu übergeben.
Wir entrümpeln für Sie und führen Ihre Haushaltsauflösung durch, ob nun im Falle einer Erbausschlagung, der dringend notwendigen Heimunterbringung eines lieben Angehörigen auf Grund eines Pflegefalls, nach einer Scheidung oder Trennung oder ausgelöst durch den traurigen Umstand eines Todesfalls.
Einen eigentlichen Antrag für eine Haushaltsauflösung gibt es nicht. Wenn Sie der Betreuer der Person sind, deren Haushalt durch uns aufgelöst werden soll, so geht dies mittels einer Verfügung in einer Vorsorgevollmacht.
Wenn der Betroffene unter Betreuung steht, so fällt es dem Betreuer zu, sich um die Haushaltsauflösung zu kümmern.
Um die neue Unterbringung korrekt abzuwickeln muss dem Betreuer das Recht zu stehen in das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Betreuten einzugreifen.
Werden Geschäfte über den Haushalt abgewickelt, darunter fällt auch die Veräußerung einzelner Gegenstände, muss eine Zuständigkeit für Vermögensangelegenheiten vorliegen.
Ohne eine Begehung der aufzulösenden oder zu entrümpelnden Wohnung ist darüber schwer Auskunft zu geben. Jede Immobilie ist anders, so wie jeder Mensch anders ist. Ausschlaggebend ist am Ende der Zustand der Wohnung, die Größe und die Menge des Besitzstandes. Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot, schauen was verwertbar ist und geben ihnen ein schriftliches Angebot zum Festpreis.
Nichts ist kostenlos auf der Welt, auch eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung nicht. Uns entstehen durch das Entrümpeln immer Kosten durch folgende Punkte:
- Entsorgungskosten
- Personalkosten
- Steuerliche Abgaben
- Fahrtkosten
Je nach gesonderten Umständen kommen weitere Kosten durch die Durchführung der Entrümpelung oder Haushaltsauflösung hinzu. Fallen Sie bitte nicht auf Angebote über eine vermeintlich kostenlose Räumung, ohne entsprechendem Wertausgleich, rein. Am Ende winkt immer eine Rechnung und solch ein Geschäftsverhalten ist im höchsten Maße unseriös. Wir raten Ihnen von derartigen Angeboten Abstand zu nehmen.
Mit einem Erbantritt nehmen Sie automatisch und verpflichtend die Aufgabe an alle Angelegenheiten des Verstorbenen zu regeln. Die Haushaltsauflösung fällt ebenfalls darunter. Vor einer Wohnungsauflösung müssen allerdings in jedem Fall die Erbschaftsangelegenheiten geklärt sein. Sobald Sie das Erbe angenommen und den Erbschein erhalten haben, können Sie die weiteren Schritte in Angriff nehmen. Sollten neben Ihnen weitere Erben bestehen, so gilt es diese zu benachrichtigen. Alle Wertigkeiten und Erlöse aus der Haushaltsauflösung müssen mit diesen geteilt werden. Der wichtigste Schritt im Falle einer Mietwohnung nach Erhalt des Erbscheins ist es diese zu kündigen. Eventuell wird der Vermieter dafür von Ihnen eine Sterbeurkunde sehen wollen oder sogar einen durchs Amtsgericht ausgehändigten Berechtigungsschein. Rechtlich gilt auch hier die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten (je nach Mietvertrag), allerdings haben Vermieter in so einem Fall Verständnis für eine beschleunigte Abwicklung.
Wir kategorisieren vorab, am besten direkt mit Ihnen, was entsorgt werden muss und was eventuell Sie oder andere noch gebrauchen können. Dinge, die Sie nicht behalten möchten, aber auch keinen wirklichen Wert zu weiteren Veräußerung haben, können Sie an soziale Verbände geben.
Im Todesfalle erlöschen alle Verträge. Allerdings müssen die entsprechenden Vertragspartner auch darüber unterrichten werden. Gleiches gilt, wenn ein Haushalt lediglich aufgelöst wurde. Sobald die Wohnung oder das Haus komplett geräumt sind, teilen Sie der Versicherung unmittelbar mit, dass der entsprechende Haushalt aufgelöst wurde. Dann wird der Vertrag ebenfalls aufgelöst. Eventuell müssen Sie hierfür Nachweise beim Versicherer bringen.
Was Kunden sagen:

Es wurde ein offensichtlich gut eingespieltes Team, 1 Frau und 2 Männer, geschickt. Die übertragenen Aufgaben wurden routiniert und schnell erledigt. Auffallend war das gute Einvernehmen im Team, z.B., dass das weibliche Teammitglied keine schwereren Arbeiten - Heben und Tragen schwerer Teile - übernehmen durfte. Betroffene 2 Räume wurden besenrein verlassen.
Ich bin immer noch beeindruckt, wie super professionell die Haushaltsauflösung durchgeführt wurde. Problemlose Terminvereinbarung und die Mitarbeiter haben sehr gut organisiert und umsichtig gearbeitet. Dazu auch noch sehr freundlich und hilfsbereit. Ganz großes Lob und nochmals vielen Dank. In der Tat eine 1A Haushaltsauflösung, die ich auf jeden Fall weiterempfehlen werde.
Mehr braucht man eigentlich nicht zu sagen. Vom Erstkontakt per Telefon, über Angebotserstellung bis zur Abholung!! Sehr empfehlenswert!!! Gerne immer wieder.
Es wurde ein 2 Familienhaus freigeräumt. Es wurden alle Einzelheiten besprochen und dokumentiert. Das auf dieser Basis erstellte Angebot war im Preis,- Leistungsverhältnis sehr gut und konnte terminlich sehr kurzfristig realisiert werden. Die Freiräumung selbst wurde von den eingesetzten Mitarbeitern sehr zügig, sauber und professionell durchgeführt, selbst Sonderwünsche wurden ohne Probleme mit ausgeführt. Die besenreine Übergabe konnte in der vorgesehenen Zeit erfolgen.










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